Familienpass
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
im Namen der beiden Fraktionen von CDU und FDP dürfen wir Sie bitten, folgenden Antrag im nächsten
Ausschuss für Soziales, Bildung und Sport am 25. März 2020 auf die Tagesordnung zur Beratung zu
nehmen:
Antrag – Anpassung der Anspruchsvoraussetzungen zum Familienpass
Die CDU und FDP Fraktionen beantragen, dass die Anspruchsvoraussetzungen auf den Familienpass
geändert werden. Die bisherige Regelung, Anspruch auf einen Familienpass ab dem 3. Kind soll
dahingehend abgeändert werden, dass jede Familie bereits ab dem 1. Kind einen Familienpass erhält.
Begründung:
In den Leitzielen der Stadt Rhede (siehe Haushaltsplan 2020, Seite 233) ist folgendes Ziel definiert:
Mit der finanziellen Unterstützung von kinder- und familienfreundlichen Maßnahmen in allen Bereichen
der Stadt werden klare Akzente gesetzt, die als besondere Stadtqualität und insofern als Standortfaktor
hervortreten.
Im vergangenen Jahr ist der Kreis Borken ausgezeichnet worden, als der Kreis mit den meisten
Großfamilien. Darauf können und dürfen wir stolz sein. Wir möchten gerne, die Familien vor Ort in
Rhede über das bisherige Maß unterstützen, und einen weiteren „Baustein“ anbieten. Dies ist die
Änderung der Anspruchsvoraussetzungen für einen Familienpass.
Alle Rheder Familien sollen schon ab dem 1. Kind, die Vorteile eines Familienpasses nutzen können.
Daher soll die bisherige Regelung, Anspruch auf einen Familienpass ab dem 3. Kind dahingehend
abgeändert werden, dass jede Familie bereits ab dem 1. Kind einen solchen Familienpass erhält. Dies
führt zur finanziellen Entlastung von Familien.
Weitere Erläuterungen werden in der Ausschusssitzung gegeben.